Compliance ist seit vielen Jahren in aller Munde. Für einige Geschäftsführer und Vorstände handelt es sich eher um eine zeit- und ressourcenkonsumierende Bürokratisierung. Sie weisen darauf hin, dass persönliche Integrität und individuelle Führungsverantwortung die Basis für eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) bildet und diese individuelle Verantwortung durch nichts – auch nicht Compliance – ersetzt werden kann. Andere Unternehmenslenker betrachten das Thema als ein wirksames Werkzeug der Haftungs- und Strafvermeidung.
Das Ziel einer adäquaten Compliance-Organisation beinhaltet neben der Einhaltung gesetzlicher Normen jedoch auch unternehmensdefinierte Vorgaben (etwa einen "Code of Conduct"), um dadurch Haftungsansprüche oder andere Rechtsnachteile für das Unternehmen, seine Organe und Mitarbeiter zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Die Zielsetzung der Haftungsverschärfung – insbesondere resultierend aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum und vor dem Hintergrund diverser spektakulärer Unternehmenszusammenbrüche – verpflichtet die Unternehmen, Risikoprävention und Risikoüberwachungs- bzw. Frühwarnsysteme einzuführen.
Compliance verlangt folgerichtig die Einrichtung eines adäquaten Risikomanagements. Christoph Hauschka weist in dem Kontext darauf hin, dass zwischen Compliance-Risiken und anderen Unternehmensrisiken kein prinzipieller Unterschied besteht. Corporate Compliance stellt haftungsrechtlich die Verknüpfung zum Risikomanagement her.
Corporate Compliance ist jedoch nicht ausschließlich vor dem Hintergrund der Haftungsvermeidung und Risikoreduzierung bzw. -vermeidung zu betrachten. Vielmehr schafft Corporate Compliance die Möglichkeit einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sowie eine Verbesserung des Unternehmensratings. Corporate Compliance kann daher – analog zum Risikomanagement – als eine wesentliche Säule einer wertorientierten Unternehmenssteuerung betrachtet werden. Daher sollte die Angst vor einer Transformation der vom Gesetzgeber aufoktroyierten Überregulierung in das Innenleben des Unternehmens unbegründet sein. Vielmehr führt eine professionelle Compliance-Organisation dazu, dass das Recht weitgehend "unsichtbar" wird und den Entscheidungsträgern eine volle Konzentration auf das operative Tagesgeschäft ermöglicht.
Bekannt ist Christoph E. Hauschka für das von ihm herausgegebene Standardwerk "Corporate Compliance – Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen". Mit dem Formularbuch Compliance wird das Handbuch ideal ergänzt. Auf rund 800 Seiten sind nationale und internationale Gesetzestexte, anerkannte Compliance-Standards, Checklisten und Musterformulare sowie Vorschläge für unternehmensinterne Richtlinien zusammengefasst. Das Formularbuch gliedert sich in die drei Abschnitte: 1. Allgemeine Unternehmensorganisation; 2. Bereichs- und aufgabenspezifische Unternehmensorganisation sowie 3. Branchenspezifische Unternehmensorganisation.
Das Formularbuch ist vor dem Hintergrund des immer dichter werdenden Regelwerks sowie der erhöhten Risiken wie Außen- und Innenhaftung, Aufsichtspflichtverletzungen und Straftaten im Unternehmen, zu empfehlen. Diese Risiken können bei der Arbeit mit diesem Werk effektiv verringert werden. Das Formularbuch verdeutlicht die große Spannbreite des Themas, das sich vom Arbeitsrecht über das Kartellrecht, bis zum betriebswirtschaftlichen Risikomanagement und Wirtschafsstrafrecht erstreckt und eine Klammer um viele "etablierte" Themen setzt. Deutlich wird dabei jedoch auch, dass es sich bei vielen Themen um "alten Wein in neuen Schläuchen" handelt.
Wünschenswert wäre ein ergänzender Zugriff auf die elektronischen Inhalte des Formularbuchs, damit die Checklisten bzw. Texte direkt im Unternehmen eingesetzt werden können.