Basel II und korrespondierende EU-Richtlinien gaben ursprünglich den Anstoß für die Entwicklung eines umfassenden Regelwerkes, das auf der Basis einer ganzheitlichen Risikobetrachtung einen Rahmen für das Management aller wesentlichen Risiken vorgibt. Ergebnis sind die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk), die von der BaFin im Dezember 2005 nach intensiven Diskussionen mit der Praxis veröffentlicht wurden. Bereits bestehende qualitative Regelwerke hat die BaFin in modernisierter Form in die MaRisk überführt. Ergänzend hierzu wurden neue Elemente in die MaRisk eingefügt, die in maßgeblichen Baseler und Brüsseler Dokumenten enthalten sind und für die bis zu diesem Zeitpunkt noch keine oder nur fragmentarische qualitative Regelungen in Deutschland existierten (beispielsweise Anforderungen an das Management von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch).
Der Konsolidierungsprozess war damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen einer ersten, groß angelegten Novelle wurden die MaRisk im Oktober 2007 auf der Basis von europäischen Richtlinienvorgaben vor allem um modernisierte Outsourcing-Regelungen ergänzt ("erste MaRisk-Novelle"). Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise in Angriff genommene internationale Regulierungsinitiativen führten schließlich zu einer weiteren umfangreichen Ergänzung ("zweite MaRisk-Novelle"). Die Fassung der MaRisk vom August 2009 sah vor allem Erweiterungen in den Bereichen Risikokonzentrationen, Stresstests, Liquiditätsrisiken und Risikomanagement auf Gruppenebene vor.
Außerdem wurden bestehende Pflichten der Geschäftsleitung gegenüber dem Aufsichtsorgan ausgebaut. Die in dieser Fassung zunächst berücksichtigten Anforderungen an Vergütungssysteme wurden aufgrund neuer regulatorischer Vorgaben kurzfristig in ein gesondertes Rundschreiben und anschließend in eine neue Verordnung überführt. Auch die vierte Fassung der MaRisk vom Dezember 2010 war ein Produkt der Finanzmarktkrise ("dritte MaRisk-Novelle").
In den Fokus rückten unter anderem die Berücksichtigung von Inter-Risikokonzentrationen, die Durchführung inverser Stresstests und die Qualität vorzuhaltender Liquiditätsreserven. Erstmalig wurden dabei – abweichend vom relativ allgemeinen Charakter des Proportionalitätsprinzips – für kapitalmarktorientierte Institute besondere Anforderungen formuliert. Schwerpunktmäßig auf Erfahrungen aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis zurückzuführen waren die Forderung nach Einrichtung eines Strategieprozesses und die Einschränkungen bei der Inanspruchnahme kapitalsparender Diversifikationseffekte im Risikotragfähigkeitskonzept.
Das im Dezember 2010 veröffentlichte Regelwerk Basel III bzw. seine Entsprechung auf europäischer Ebene (CRD IV) führten in Kombination mit zahlreichen Leitlinien und Empfehlungen europäischer Standardsetzer zur aktuell geltenden Fassung vom Dezember 2012 ("vierte MaRisk-Novelle"). Ergänzt wurden insbesondere spezielle Anforderungen an die Risikocontrolling-Funktion und die in den MaRisk erstmals explizit genannte Compliance-Funktion. Daneben wird nunmehr von großen und komplexen Instituten die Einführung eines Liquiditätstransferpreissystems gefordert, während die übrigen Institute auf einfachere Verfahren zur internen Verrechnung der Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken bis hin zu einfachen Kostenverrechnungssystemen zurückgreifen können. Zudem sollen Institute, die besonders groß sind oder deren Geschäftsaktivitäten durch besondere Komplexität, Internationalität oder eine besondere Risikoexponierung gekennzeichnet sind, dem so genannten "Prinzip der Proportionalität nach oben" zufolge weitergehende Vorkehrungen zur Sicherstellung der Angemessenheit und Wirksamkeit ihres Risikomanagements treffen. Außerdem wird die konservative Sichtweise aus dem Auslegungspapier der deutschen Aufsicht zur Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte vom Dezember 2011 stärker betont.
Die Autoren Ralf Hannemann (Direktor beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB), Andreas Schneider (Grundsatzabteilung Bankenaufsicht, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) sowie Thomas Weigl (KfW IPEX-Bank) haben mit ihrer Publikation den führender MaRisk-Kommentar geschrieben, der dem Praktiker sicher durch den Dschungel der Anwendungs- und Auslegungsfragen begleitet. Die aktuelle Fassung des Kommentars wurde komplett überarbeitet und enthält unter anderem einen Ausblick auf die für Ende 2013 geplante Überarbeitung der Instituts-Vergütungsverordnung.
Fazit: Der Kommentar bietet unverzichtbare Hinweise für die Praxis und kann daher uneingeschränkt empfohlen werden.